Allgemeine Geschäftsbedingungen
VisiteWerk ist derzeit nicht für echte Patientendaten freigegeben. Bitte gib nur erfundene Daten ein.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von VisiteWerk, angeboten von Jan Asche, Prof.-Georg-Lenz-Straße 6, 98666 Masserberg (im Folgenden „Betreiber“). VisiteWerk richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an Ärzt:innen, Praxen und andere Berufsangehörige, die VisiteWerk beruflich oder gewerblich nutzen (im Folgenden „Kunde“ oder „du“). Verbraucher sind vom Angebot ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
2. Leistung
VisiteWerk ist eine Nachschlagehilfe und ein Arbeitswerkzeug für Ärzt:innen. Es bietet unter anderem Aufgaben, Termine, interne Nachrichten, eine Wissensbibliothek, ein Verzeichnis von Leitlinien und Handlungsempfehlungen mit Quellenangabe, Berichtsvorlagen und einen KI-Assistenten. Welche Funktionen dein Plan enthält, steht in Abschnitt 4 und auf der Seite „Preise“.
VisiteWerk ist nicht als Medizinprodukt konzipiert und wird nicht als solches angeboten. Es stellt keine Diagnosen und gibt keine Therapieentscheidung vor. Jedes Ergebnis der KI-Funktionen ist ein Entwurf, den du prüfst, bevor du ihn verwendest. Die ärztliche Entscheidung und Verantwortung bleiben vollständig bei dir. Verbindlich ist immer die Originalquelle.
3. Vertragsschluss und Registrierung
Der Vertrag kommt zustande, wenn du die Registrierung abschließt und die Bestätigungs-E-Mail bestätigst. Mit der Registrierung versicherst du, dass du als Unternehmer handelst, und akzeptierst diese Bedingungen. Deine Angaben müssen zutreffend sein. Zugangsdaten gibst du nicht weiter; die Praxisleitung ist für die Mitglieder ihres Arbeitsbereichs verantwortlich.
Für Praxisinhalte, die der Betreiber in deinem Auftrag verarbeitet, gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den der Betreiber auf Anfrage mit dir abschließt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.
Bis zur ausdrücklichen Freigabe durch den Betreiber verwendest du ausschließlich erfundene Daten und keine Patientendaten.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher (§ 312g BGB). Da sich VisiteWerk nur an Unternehmer richtet, sehen diese Bedingungen keines vor.
4. Pläne und Preise
Die Nutzung von VisiteWerk ist bis einschließlich 30. April 2027 kostenlos. Die Bezahlung ist bis dahin ausgeschaltet. Ab dem 1. Mai 2027 werden die Tarife freigeschaltet. Die ab dann geltenden Tarife und Preise gibt der Betreiber rechtzeitig vor dem Start in der Anwendung bekannt. Eine Zahlungspflicht entsteht nur, wenn du einen Tarif ausdrücklich buchst. Ohne Buchung bleibt dein Konto im Plan Free.
Die Pläne unterscheiden sich im Funktionsumfang:
- Free: Persönlicher Arbeitsbereich für 1 Person; Bis zu 1 KI-Anbieter mit eigenem KI-Zugang (BYOK); 30 Tage Protokoll-Aufbewahrung.
- Pro: Bis zu 3 Team-Mitglieder; Team-Einladungen aktiv; Tageskontingent für KI-Anfragen über den VisiteWerk-Zugang; Bis zu 2 KI-Anbieter mit eigenem KI-Zugang (BYOK); 90 Tage Protokoll-Aufbewahrung.
- Team: Bis zu 10 Team-Mitglieder; Team-Einladungen aktiv; Tageskontingent für KI-Anfragen über den VisiteWerk-Zugang; Bis zu 2 KI-Anbieter mit eigenem KI-Zugang (BYOK); 365 Tage Protokoll-Aufbewahrung; Wissensbibliothek in der Community veröffentlichen.
Der Funktionsumfang der Pläne kann sich ändern; Abschnitt 10 gilt entsprechend. Bereits bezahlte Zeiträume bleiben unberührt.
5. Pflichten der Nutzer:innen
- Du gibst keine Patientendaten ein, solange der Betreiber sie nicht ausdrücklich freigegeben hat. Das gilt auch für Freitext in KI-Anfragen.
- Du hältst Zugangsdaten und KI-Schlüssel geheim und meldest einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich.
- Du trägst die Verantwortung für ärztliche Entscheidungen und prüfst Quellen und KI-Ergebnisse, bevor du sie verwendest.
- Du nutzt VisiteWerk rechtmäßig, im Rahmen deines Berufsrechts, und umgehst keine Grenzen, Kontingente oder Schutzmaßnahmen des Dienstes.
- Eigene KI-Schlüssel verwendest du nur, wenn du dazu berechtigt bist; die Kosten und Bedingungen des KI-Anbieters trägst du.
- Veröffentlichst du Inhalte für andere (Community), bist du für sie verantwortlich und hast die nötigen Rechte daran.
6. Nutzungsrechte und Inhalte
Der Betreiber räumt dir für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, VisiteWerk im vereinbarten Umfang zu nutzen. Deine eigenen Inhalte bleiben bei dir. Du räumst dem Betreiber nur die Rechte ein, die er braucht, um sie für dich zu speichern und anzuzeigen.
Quellen, Zitate und Daten, die VisiteWerk anzeigt, stammen von Dritten. Sie bleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. VisiteWerk nennt Quelle, Lizenz und Namensnennung an der Fundstelle; diese Angaben bleiben bei Weitergabe erhalten. Volle Leitlinientexte bietet VisiteWerk nicht an. Das Verzeichnis verweist auf die Originale.
7. Verfügbarkeit
Der Betreiber bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Wartung, Aktualisierungen und Störungen außerhalb seines Einflusses, etwa bei Drittanbietern wie KI-Anbietern, können die Nutzung zeitweise einschränken. Das Tageskontingent des VisiteWerk-Zugangs ist begrenzt; bei Erreichen der Grenze nutzt du deinen eigenen KI-Zugang.
8. Haftung
Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die du regelmäßig vertrauen darfst. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Der Betreiber haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der angezeigten Quellen und KI-Entwürfe und nicht für ärztliche Entscheidungen, die du darauf stützt. Für Datenverlust haftet er nur, soweit du regelmäßig eigene Datensicherungen angelegt hast, etwa über den Export unter „Daten & Konto“, und der Schaden auch bei deren Nutzung eingetreten wäre.
9. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Du kannst jederzeit kündigen. Bei einem später gebuchten bezahlten Tarif wird die Kündigung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Du kündigst in der Anwendung selbst: Eintrag „Abo & Rechnung“ in der Navigation öffnen, dann „Zum Laufzeitende kündigen“ wählen. Den Free-Plan beendest du, indem du das Konto unter „Daten & Konto“ löschst. Alternativ kannst du den Vertrag jederzeit in Textform per E-Mail an security@ascheintel.de kündigen; der Betreiber bestätigt den Eingang der Kündigung unverzüglich per E-Mail.
Vor oder nach der Kündigung kannst du deine Daten unter „Daten & Konto“ als JSON-Datei exportieren und dein Konto samt Arbeitsbereich löschen. Was danach noch kurzzeitig bestehen bleibt, etwa Sicherungen für 30 Tage, steht in der Datenschutzerklärung.
Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Betreiber liegt insbesondere bei erheblichem Verstoß gegen Abschnitt 5 vor.
10. Änderungen der AGB
Der Betreiber kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn sich Funktionen, Rechtslage oder Dienstleister ändern. Er teilt dir die Änderung rechtzeitig vor Inkrafttreten per E-Mail mit und nennt dabei eine angemessene Frist zum Widerspruch. Widersprichst du nicht innerhalb dieser Frist, gilt die neue Fassung. Auf diese Folge weist der Betreiber in der Mitteilung hin. Widersprichst du, kannst du den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen (Abschnitt 9).
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers (Masserberg). Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 2026-10-31